Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und wann tritt sie in Kraft?
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung der Europäischen Union (PPWR) ist ein neues, in der gesamten Europäischen Union unmittelbar geltendes Gesetz. Es zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung zu fördern, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu erhöhen und Ressourcen effizienter zu nutzen.
Die Verordnung gilt für alle Verpackungsmaterialien – Papier und Karton, Kunststoff, Glas, Metall, Holz sowie Verbundverpackungen.
Im Gegensatz zur früheren EU-Verpackungsrichtlinie, die durch die nationale Gesetzgebung des jeweiligen Landes umgesetzt wurde, ist die PPWR eine Verordnung, was bedeutet, dass ihre Anforderungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltend sind.
Obwohl die Verordnung offiziell am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, werden die meisten ihrer Anforderungen ab dem 12. August 2026 verbindlich angewendet. In den darauffolgenden Jahren werden zusätzliche Anforderungen und Übergangsfristen in Kraft treten.
Was bedeutet das für Sie als SUPERBOX-Kunde?
Wenn Sie Verpackungen von SUPERBOX für Ihre Produkte verwenden, müssen Sie als Verpackungsnutzer oder Produktlieferant auf dem Markt ebenfalls die PPWR-Anforderungen einhalten.
Dies bedeutet, dass die Verpackungen die festgelegten Anforderungen an die Materialzusammensetzung, die Beschränkung gefährlicher Stoffe, die Recyclingfähigkeit, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und die Reduzierung von überschüssiger Verpackung erfüllen müssen. Die Verpackung darf nicht größer sein als für den Schutz und den Transport des Produkts erforderlich, und überschüssiger Leerraum muss so weit reduziert werden, wie es eine sichere Produktverpackung zulässt.
SUPERBOX verfolgt die Änderungen der PPWR-Anforderungen kontinuierlich und ist bestrebt sicherzustellen, dass die von uns angebotenen Verpackungen den aktuellen Anforderungen der Europäischen Union entsprechen.