Skip to main content

Benötigen bereits zuvor auf den Markt gebrachte Verpackungen neue PPWR-Konformitätsdokumente?


In der Regel nein.

Wenn die Verpackung vor dem Beginn der Anwendung der für sie geltenden neuen PPWR-Anforderungen rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurde, muss nicht allein wegen der neuen PPWR-Anforderungen rückwirkend eine neue PPWR-Konformitätserklärung erstellt werden.

Solche SUPERBOX-Verpackungen können gemäß den für sie geltenden Übergangsregeln weiterhin verwendet und vertrieben werden.

Sollten Ihre Kunden oder Geschäftspartner zusätzliche Informationen über die Zusammensetzung der Verpackung oder deren Konformität anfordern, wenden Sie sich bitte an das SUPERBOX-Team. Wir prüfen, welche technischen Informationen oder Dokumente uns für die jeweilige Verpackung vorliegen.