Können vor dem Inkrafttreten der PPWR gekaufte Verpackungen weiter verwendet werden?
Ja. Wenn die Verpackung vor dem Beginn der Anwendung der PPWR-Anforderungen rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt wurde, muss sie nicht entsorgt oder ersetzt werden, nur weil die meisten Anforderungen der neuen Verordnung ab dem 12. August 2026 in Kraft treten.
Das bedeutet: Wenn Sie SUPERBOX-Verpackungen vor diesem Datum erworben und noch nicht verwendet haben, können Sie diese weiterhin für die Verpackung Ihrer Produkte nutzen, bis Ihre vorhandenen Bestände aufgebraucht sind.
Die neuen PPWR-Anforderungen gelten für Verpackungen, die ab dem Beginn ihrer Anwendung auf den EU-Markt gebracht werden. Daher wird empfohlen, bei der Planung neuer Verpackungsaufträge sicherzustellen, dass die gewählten Verpackungen den zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre gewählte Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht, wenden Sie sich bitte an das SUPERBOX-Team. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der am besten geeigneten Verpackung und beantworten alle Ihre Fragen zur Verordnung.